Schaumburg-Lippe war bis 1946 ein selbständiges deutsches Land
(Grafschaft, Fürstentum, Freistaat) im Gebiet des heutigen
Niedersachsen, zwischen der Stadt Hannover und der westfälischen
Grenze gelegen. Der Name bezieht sich auf die Schaumburg im
Wesergebirge (heute: Rinteln) und den Fluss Lippe. Hauptstadt war
Bückeburg. Nördlich des Gebietes befindet sich das Steinhuder Meer, in
dem sich die ehemalige schaumburg-lippische Inselfestung und
Militärschule Wilhelmstein befindet.
1. Bevölkerung und Fläche
2. Geschichte
3.Nach dem Ersten Weltkrieg
4. Nach dem Zweiten Weltkrieg
5. Staatsorganisation
6. Wirtschaft
7. Religion
8. Herrscher
9 Literatur
1. Bevölkerung und Fläche
340 km²; (Mai 1939),
Der 340,2 km² große Staat zählte
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1881: 33.133 Einwohner
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| 1905: 44.992 Einwohner
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| 1934: 50.669 Einwohner
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| 1939: 54.162 Einwohner |
2. Geschichte
Otto V. Graf von Schaumburg nahm während des Dreißigjährigen Krieges 1640 an einer Versammlung der evangelischen Kriegsparteien in Hildesheim teil, bei der sämtliche Teilnehmer vergiftet wurden. Am 15. November 1640 verstarb mit dem jungen und noch kinderlosen Grafen der letzte männliche Vertreter seines Geschlechts. Sein Erbe wurde in den Folgejahren aufgeteilt. In mehreren Verträgen wurde die Teilung 1647 festgelegt und im Oktober 1648 im Westfälischen Friedensvertrag bestätigt.
Schaumburg-Lippe entstand 1647 durch die Aufteilung
der Grafschaft Schaumburg unter dem Haus Braunschweig-Lüneburg, den
Landgrafen von Hessen-Kassel und den Grafen zur Lippe.
Der lippische Teil führte fortan die Bezeichnung „Grafschaft
Schaumburg-Lippe“. Nachdem Graf Georg Wilhelm (1784–1860) dem
Rheinbund beigetreten war, erhöhte er sich selbst zum Fürsten. 1815
trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein
Bundesstaat des Deutschen Reiches. Von 1895 bis 1905 versuchte der
Fürst seine Erbansprüche auf das Fürstentum Lippe durchzusetzen, was
ihm jedoch nicht gelang. Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe verzichtete
am 15. November 1918 als einer der letzten deutschen Monarchen auf den
Thron.
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3.Nach dem Ersten Weltkrieg
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe
ein Freistaat innerhalb der Weimarer Republik.
In Schaumburg-Lippe war die SPD immer die stärkste Fraktion im Landtag
und bis zum März 1933 hatte sie sogar eine regierungsfähige
Koalitionsregierung mit der Deutschen Staatspartei.
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4. Nach dem Zweiten Weltkrieg
Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ erhält das Land Hannover seine rechtlichen Grundlagen.
Am 23. November 1946 genehmigt die britische Militärregierung die Vereinigung des Landes Braunschweig (mit Ausnahme des Landkreises Blankenburg sowie der Exklave Calvörde des Landkreises Helmstedt, die an die sowjetische Besatzungszone fallen und in das Land Sachsen-Anhalt integriert werden), des Landes Hannover (mit Ausnahme des Amtes Neuhaus, das an die sowjetische Besatzungszone fällt und erst 1993 Niedersachsen wieder angegliedert wird), des Landes Oldenburg und des Landes Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen.
Ein Volksentscheid vom 19. Januar 1975 zur Wiederherstellung des ehemaligen Landes (nach Artikel 29 GG) wurde trotz positiven Ausgangs vom Bundesgesetzgeber zurückgewiesen.
Verwaltungsmäßig bestand das Land Schaumburg-Lippe aus den späteren Landkreisen Bückeburg und Stadthagen, denen 1934 die kreisfreien Städte Bückeburg und Stadthagen eingegliedert wurden.
Im Jahre 1948 wurde die beiden Landkreise zum Landkreis Schaumburg-Lippe mit der Kreisstadt Stadthagen vereinigt. Bei der Neuorganisation der Kreise in Niedersachsen wurde der Landkreis am 1. August 1977 mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Kreisstadt Rinteln) – der seit 1647 zu Hessen-Kassel, ab 1866 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau und erst ab 1932 zur Provinz Hannover gehört hatte – zum neuen Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt. Die Stadt Hessisch-Oldendorf kam zum Landkreis Hameln-Pyrmont. Seither sind fast die gesamten Gebiete, die bis etwa 1647 schaumburgisch waren, wieder unter einheitlicher Verwaltung.
5. Staatsorganisation
Das Fürstentum besaß seit 1871 eine Stimme im Bundesrat. Seine Hauptstadt war Bückeburg, das 1905 lediglich 5.500 Einwohner zählte. Unterteilt in die zwei Städte Bückeburg und Stadthagen und die drei Ämter Bückeburg, Stadthagen und Hagenburg, gehörte es als Gerichtsbezirk Bückeburg dem Oberlandesgericht in Oldenburg an. Militärisch gehörte das Fürstentum zum Ersatzbezirk des VII. Armeecorps, 26. Brigade, dessen Jägerbataillon Nr. 7 in Bückeburg stationiert war. Das Fürstentum Schaumburg-Lippe hatte eine Militärkonvention mit Preußen abgeschlossen.
Nach der Verfassung des Freistaats Schaumburg-Lippe
von 1922 lag die gesetzgebende Gewalt im wesentlichen beim Landtag,
der aus 15 Abgeordneten bestand, die auf drei Jahre durch
Verhältniswahl gewählt wurden. Für die ausführende Gewalt war die vom
Landtag gewählte Landesregierung zuständig, die ein Kollegium aus fünf
Mitgliedern war, davon zwei hauptamtlich und drei nebenamtlich. Der
hauptamtliche Vorsitzende der Landesregierung führte den Titel
"Staatsrat". Die innere Verwaltung gliederte sich in die Landkreise
Bückeburg und Stadthagen und die Städte Bückeburg und Stadthagen. 1933
bestanden im Kreis Bückeburg 34 Gemeinden und 3 gemeindefreie
Gutsbezirke, im Kreis Stadthagen bestanden neben den Flecken Hagenburg
und Steinhude am Meer 32 Gemeinden und 5 gemeindefreie Gutsbezirke.
Die Rechtsprechung im Freistaat Schaumburg-Lippe oblag zwei
Amtsgerichten (Stadthagen und Bückeburg), einem Landgericht
(Bückeburg) sowie dem preußischen Oberlandesgericht in Celle, das
kraft Staatsvertrag auch für Schaumburg-Lippe zuständig war.
6. Wirtschaft
Wirtschaftlich war das Fürstentum, neben der Viehwirtschaft, vor allem an den Steinkohleabbau gebunden.
7. Religion
Die Angehörigen des Fürstenhauses und die Mehrzahl der Einwohner waren Protestanten (98,2 Prozent). Katholiken (1,3 Prozent) und Juden (0,4 Prozent) bildeten eine Minderheit.
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8. Herrscher
8.1 Grafen
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1647-1681: Philipp I. (1601-1681)
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| 1681-1728: Friedrich Christian (1655–1728)
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| 1728-1748: Albrecht Wolfgang (1699–1748)
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| 1748-1777: Wilhelm (1724–1777)
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| 1777-1787: Philipp II. Ernst (1723-1787)
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| 1787-1807: Georg Wilhelm (unter Vormundschaft seiner Mutter) |
8.2 Fürsten
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1807-1860: Georg Wilhelm (1784–1860)
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| 1860-1893: Adolf I. Georg (1817–1893)
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| 1893-1911: Georg (1846–1911)
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| 1911-1918: Adolf II. Bernhard (1883–1936) |
8.3 Ministerpräsidenten
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1918-1919: Heinrich Lorenz (SPD) (Vorsitzender des Landesrates)
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| 1919-1922: Otto Bömers (parteilos) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
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| 1922-1925: Karl Wippermann (parteilos) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
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| 1925-1928: Erich Steinbrecher (SPD) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
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| 1928-1933: Heinrich Lorenz (SPD) (Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung)
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| 1933: Hans Joachim Riecke (NSDAP) (Reichskommissar)
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| 1933-1945: Karl Dreier (NSDAP) (Landespräsident)
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| 1933-1945: Alfred Meyer (NSDAP) (Reichsstatthalter für Lippe und Schaumburg-Lippe)
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1945-1946: Heinrich Bövers (vormals DDP)
(Staatsrat und Vorsitzender der Landesregierung) |
9 Literatur
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Höing, Hubert (Hrsg.) : Vom Ständestaat zur freiheitlich-demokratischen Republik. Etappen in Schaumburg, Melle 1995
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| Schaumburger Landschaft (Hrsg.) : Schaumburger Land. Eine kleine Landesgeschichte, Braunschweig 2003
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| Holste, Heiko: Schaumburg-Lippe. Vom souveränen Staat zum halben Landkreis, Steinhude 2003 |





